Einige Krankenkassen bezuschussen Yogakurse. Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse ob, oder wie oft, Du einen Yogakurs einreichen kannst. Jede Krankenkasse hat andere Regelungen. Um einen Teil der Kursgebühr von Deiner Kasse erstattet zu bekommen, musst Du mindestens 80% des Kurses anwesend gewesen sein. Das bedeutet bei einem Kurs mit 10 Yogatreffen musst Du mindestens 8 x während des Kurses anwesend gewesen sein.

Wenn Du an mindestens 80% des Yogakurses teilgenommen hast darf ich Dir zum Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung für die Krankenkasse ausstellen. Diese Bestätigung kannst Du bei Deiner Kasse einreichen. Es können nur Yogakurse von zertifizierten Yogalehrern eingereicht werden.

Ich, Theresa Hiller, besitze ein solches Zertifikat und bin zertifiziert von der Zentralen Prüfstelle Prävention.

Theresa Hiller, Yogalehrerin BDY/EYU

28. Januar 2015 Yoga No comments

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